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Nach der Bewilligung des Projekts empfangen Sie als Antragsteller die Fördermittel.
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Nach der Bewilligung des Projekts empfangen Sie die Fördermittel. Bitte teilen Sie uns mit, wer bei Ihnen die Ansprechperson für die Projektgruppe und für die Servicestelle Das Zukunftspaket ist. Falls es zu Änderungen im Projektverlauf kommt, teilen Sie das bitte der Servicestelle mit. Bitte achten Sie während des Projekts darauf, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel sowie die Erfüllung der hiermit einhergehenden Berichtspflichten eingehalten werden.
Unterstützen Sie die Projektgruppe bitte auch bei rechtlichen Aspekten wie Jugend- und Datenschutz. Als Antragsteller sind Sie bei den Veranstaltungen/Projekten der Gruppe auch der Veranstalter und damit für das Abschließen von Verträgen, rechtliche Fragen (Anmeldungen, Genehmigungen), die Versicherungen, das Sicherheitskonzept sowie den Jugendschutz verantwortlich.
Nach dem Projektende erstellen Sie einen Verwendungsnachweis – bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis.
Detaillierte Erläuterungen zu Ihrer Rolle entnehmen Sie bitte den „Informationen für Träger“.
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Die Mittelanforderung erfolgt nach Bewilligung des Vorhabens über das Web-Portal ProDaBa. Eine zugehörige Anleitung wird hier zum Download zur Verfügung gestellt.
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Als Zuwendungsempfänger unterstützen Sie die Projektgruppe bitte auch bei rechtlichen Aspekten wie Jugend- und Datenschutz. Als Antragsteller sind Sie bei den Veranstaltungen/Projekten der Gruppe auch der Veranstalter und damit für das Abschließen von Verträgen, rechtliche Fragen (Anmeldungen, Genehmigungen), die Versicherungen, das Sicherheitskonzept sowie den Jugendschutz verantwortlich.
Da eine Weiterleitung der Fördermittel nicht vorgesehen ist, können ausschließlich Ausgaben des Zuwendungsempfängers gefördert werden. Das heißt, dass Sie als Zuwendungsempfänger alle erforderlichen Verträge abschließen, alle Rechnungen an Sie gestellt werden und alle Zahlungen durch Sie erfolgen müssen. Bitte teilen Sie uns mit, wer bei Ihnen die Ansprechperson für die Projektgruppe und für die Servicestelle Das Zukunftspaket ist. -
Die Förderung eines Vorhabens kann zwischen 5.000 und 30.000 Euro betragen.
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Sofern die förderfähigen Ausgaben die maximale Förderhöhe von 30.000 Euro nicht überschreiten, ist kein Eigenanteil erforderlich.
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Nein. Förderungen aus dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sind getrennt von der Bundesförderung „Demokratie leben!“ aufzufassen. Die gleichzeitige Bezuschussung eines Projekts aus beiden Förderungen bzw. zusammen mit anderen Bundesförderungen ist auszuschließen.
Darüber hinaus können grundsätzlich weitere kommunale, private und/oder Landesmittel in Projekte einfließen, sofern sichergestellt wird, dass die Projekte im Rahmen der öffentlichen Darstellung eindeutig als Angebote des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ definiert werden. -
Nein. Die bewilligten Fördermittel können bedarfsgerecht angefordert und jeweils innerhalb von sechs Wochen nach Zugang projektbezogen verausgabt werden.