Was ist mit Projekten, die ggf. die Zustimmung z. B. für bauliche Maßnahmen auf öffentlichen Flächen von der Gemeinde, Stadt usw. benötigen, wenn dieser nach der Antragstellung nicht erteilt wird?
Sofern ein bewilligtes Vorhaben aufgrund örtlicher Auflagen nicht wie beantragt umgesetzt werden kann, gelten grundsätzlich die Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers entsprechend ANBest-P Nr. 5.3.