-
Eine Förderung rein investiver Projekte ist im Rahmen des Zukunftspakets nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit einem ansonsten als förderfähig bewerteten Projekt sind projektbezogene Anschaffungen im Wert von mehr als 800 Euro (netto) separat zu inventarisieren. Über den Verbleib der Gegenstände entscheidet der Fördermittelgeber nach Ende des Durchführungszeitraums.
-
Sofern ein bewilligtes Vorhaben aufgrund örtlicher Auflagen nicht wie beantragt umgesetzt werden kann, gelten grundsätzlich die Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers entsprechend ANBest-P Nr. 5.3.
-
Ausgaben für Bauleistungen sind nicht generell ausgeschlossen. Über die Förderfähigkeit wird auf Grundlage des Antrags im Einzelfall entschieden. Förderanträge müssen in jedem Fall auf einer von Kindern und Jugendlichen entwickelten Projektidee beruhen.