Bis wann müssen wir das beantragte Geld, also die Fördermittel, ausgeben?
Nach der Bewilligung eures Antrags kann euer Träger die Fördermittel über die ProDaBa anfordern. Wenn das Geld beim Träger eingegangen ist, muss es innerhalb von sechs Wochen ausgegeben werden. Geld, das nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang für das Projekt ausgegeben wurde, muss zurückgezahlt und erneut angefordert werden, wenn die Mittel zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden sollen. Es ist daher besser, wenn der Träger die Fördermittel nach Bedarf in mehreren Etappen anfordert.