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Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn euer Projekt eine Bewilligung erhalten hat (Zuwendungsbescheid). Es ist also z.B. nicht möglich, vorher schon Verträge abzuschließen und Ausgaben zu tätigen.
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Nach der Bewilligung eures Antrags kann euer Träger die Fördermittel über die ProDaBa anfordern. Wenn das Geld beim Träger eingegangen ist, muss es innerhalb von sechs Wochen ausgegeben werden. Geld, das nicht ausgegeben wurde, muss sofort zurückgezahlt werden. Es ist daher besser, wenn der Träger die Fördermittel nach Bedarf in mehreren Etappen anfordert.
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Achtet zusammen mit dem Träger von Anfang an darauf, dass ihr immer alle Originalbelege aufhebt, also z.B. Rechnungen, Teilnehmendenlisten, Beleglisten usw. Die Belege müssen fünf Jahre lang bei eurem Träger aufgehoben werden, da es sein kann, dass in diesem Zeitraum geprüft wird, wie genau die Fördermittel ausgegeben wurden.
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Um auf euer Projekt aufmerksam zu machen, erhaltet ihr ein Öffentlichkeitsarbeits-Kit, dort findet ihr Vorlagen und Logos. Wenn ihr Werbung für euer Projekt macht, muss sichtbar sein, dass es Teil des Zukunftspakets für Kultur, Bewegung und Gesundheit ist.