Was passiert mit über die Fördermittel angeschafften Gegenständen nach dem Projektende?
Die angeschafften Gegenstände ab 800 € (netto) werden dem Träger für die Projektnutzung überlassen, bleiben aber im Besitz des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Die Gegenstände könnte das BMFSFJ theoretisch nach Projektlaufzeit für sich beanspruchen oder zum Verkauf der Gegenstände auffordern. Ob das Ministerium auf diese Ansprüche verzichtet und die Gegenstände dann weiter genutzt werden können, wird zum Ende der Projektlaufzeit entschieden. Über angeschaffte Gegenstände (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von 800 € (netto) kann der Träger nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes frei verfügen.