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Nein, das Projekt muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
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Nein, die Jugendgruppe und der antragstellende Träger führen das Projekt selbst durch.
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Nein, die bewilligten Fördermittel aus dem Zukunftspaket dürfen nicht für Projekte verwendet werden, die bereits laufen und schon von anderen Fördermittelgebenden gefördert werden.
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Mit den Fördermitellen für euer Projekt könnt ihr Sachen bezahlen, die ihr für die Umsetzung eures Projekts braucht. Das können z. B. Honorare für Workshopdurchführende sein, Ausgaben für Material wie Wandfarbe, für Verpflegung auf einer Veranstaltung oder Druckkosten für einen Flyer. Achtet bei der Erstellung eures Finanzplans darauf, dass alle Sachen, die ihr im Rahmen eures Projekts kaufen möchtet, auch dafür nötig sind, um das Ziel des Projekts zu erreichen. Beachtet dabei auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, also überprüft, ob sich die Ausgabe lohnt, um ein bestimmtes Ergebnis zu erhalten oder ob es vielleicht eine günstigere Alternative gibt und überlegt, ob ihr das Ziel auch auf andere Weise erreichen könnt.
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Die angeschafften Gegenstände ab 800 € (netto) werden dem Träger für die Projektnutzung überlassen, bleiben aber im Besitz des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Die Gegenstände könnte das BMFSFJ theoretisch nach Projektlaufzeit für sich beanspruchen oder zum Verkauf der Gegenstände auffordern. Ob das Ministerium auf diese Ansprüche verzichtet und die Gegenstände dann weiter genutzt werden können, wird zum Ende der Projektlaufzeit entschieden. Über angeschaffte Gegenstände (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von 800 € (netto) kann der Träger nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes frei verfügen.
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Ihr und euer Träger müssen die sogenannten Vergabegrenzen einhalten, das heißt, wenn ihr Gegenstände für über 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) anschafft, müsst ihr zusammen mit dem Träger mindestens 3 Angebote zum Vergleich einholen. Bei Vergaben über 25.000 Euro sind zusätzliche Regelungen einzuhalten, über die euer Träger Bescheid weiß. Anschließend muss der Träger einen Vergabevermerk erstellen, also diesen Prozess dokumentieren und begründen, warum ihr euch für welches Angebot entschieden habt.
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Das Projekt muss spätestens zum 31.12.2023 beendet sein.