-
Ja, auch an der Schule können Projekte stattfinden. Sie dürfen aber nicht Teil des Unterrichts sein oder statt Unterricht stattfinden. Das gilt auch, wenn der Unterrichtsstoff Teil eures Projekts ist. Klassenfahrten können auch keine Projekte sein.
Für Projekttage gilt: Ist es ein Projekt, das sowieso in der Projektwoche geplant ist und stattfinden würde, so ist es nicht förderfähig. Ist es ein Projekt, das zusätzlich in der Projektwoche stattfindet und ohne die Förderung durch das Zukunftspakets nicht stattfinden würde, so ist es grundsätzlich förderfähig.
-
Nein, das Projekt muss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
-
Ja, es können mehrere Projekte beantragt werden. Pro Projekt ist aber ein eigener Antrag notwendig (und jeweils ein Projektsteckbrief und eine Beratung). Ein einzelnes Projekt kann jedoch auch aus mehreren Maßnahmen oder Meilensteinen bestehen.
-
Ja. Eine eigene Projektidee können alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 26 Jahre, die aktuell in Deutschland leben, umsetzen.
-
Nein, eure Projektgruppe und der antragstellende Träger müssen das Projekt selbst durchführen.
-
Nein, die bewilligten Fördermittel aus dem Zukunftspaket dürfen nicht für Projekte verwendet werden, die bereits laufen und die schon anderweitig gefördert werden.
-
Mit den Fördermitteln für euer Projekt könnt ihr Sachen bezahlen, die ihr für die Umsetzung eures Projekts braucht. Das können z. B. Honorare für Workshops sein, Ausgaben für Material (z. B. Wandfarbe), Verpflegung auf einer Veranstaltung oder Druckkosten für einen Flyer. Achtet bei der Erstellung eures Finanzplans darauf, dass alle Sachen, die ihr im Rahmen eures Projekts kaufen möchtet, auch nötig sind, um das Ziel des Projekts zu erreichen. Beachtet dabei auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit: Überprüft, ob sich die Ausgabe lohnt, um ein bestimmtes Ergebnis zu erhalten. Vielleicht gibt es eine günstigere Alternative? Überlegt, ob ihr euer Ziel auch auf andere Weise erreichen könnt.
-
Ja. Ihr könnt Ausgaben für Personal, Honorare und Aufwandsentschädigungen einplanen, wenn das für euer Projekt notwendig ist (z. B. einen DJ für eurer Festival, jemand, der in einem Workshop zeigt, wie etwas geht oder eine erwachsene Person, die euch bei einem Ausflug begleitet, weil ihr noch sehr jung seid).
Wichtig ist aber, dass ihr die Hauptakteur:innen seid und die Erwachsenen euch nur begleiten. Es muss deutlich werden, warum die Erwachsenen euch begleiten müssen. Sämtliche Leistungen sind mindestens nach Mindestlohn zu vergüten.
-
Im Zukunftspaket müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden. Wenn ihr mehr als 30.000 Euro braucht, könnt ihr z. B. bei eurer Kommune, anderen Stiftungen oder Landesfördermitteln Anträge stellen. Wichtig ist, dass euer Projekt in der öffentlichen Darstellung eindeutig als Angebot des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ zu erkennen ist.
Achtung: Als zusätzliche Geldquellen kommen nicht infrage:
- Teilnahmebeiträge oder Eintrittsgelder, weil die Teilnahme für alle kostenfrei sein soll.
- Geld aus anderen Bundesprogrammen wie z. B. „Demokratie leben!“
-
Nein, alle Angebote, die im Rahmen des Zukunftspakets entstehen, sollen für die Teilnehmer:innen kostenfrei sein. Daher könnt ihr keine Teilnahmebeiträge erheben, egal in welcher Höhe.
-
Spenden gelten als Einnahmen, wenn sie projektbezogen sind. Euer Träger muss die Einnahmen bei der Antragstellung mit angeben.
-
Der Träger, der mit euch den Antrag gestellt hat, muss nach Projektende einen Verwendungsnachweis einreichen. Darin rechnet er alle Kosten ab, die in eurem Projekt entstanden sind. Falls ihr nicht das Geld ausgegeben hat, muss es einfach wieder zurückgezahlt werden.
-
Angeschaffte Gegenstände ab 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) werden dem Träger für die Projektnutzung überlassen, bleiben aber im Besitz des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ). Die Gegenstände könnte das BMFSFJ theoretisch nach Projektlaufzeit für sich beanspruchen oder zum Verkauf der Gegenstände auffordern. Ob das Ministerium auf diese Ansprüche verzichtet und die Gegenstände dann weiter genutzt werden können, wird zum Ende der Projektlaufzeit entschieden. Über angeschaffte Gegenstände (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von 800 Euro kann der Träger nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes frei verfügen.
-
Ihr und euer Träger müssen die sogenannten Vergabegrenzen einhalten. Das heißt, wenn ihr Gegenstände anschafft oder Aufträge erteilt, deren Wert über 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) liegt, müsst ihr zusammen mit dem Träger mindestens drei Angebote zum Vergleich einholen. Bei Aufträgen über 25.000 Euro sind zusätzliche Regelungen einzuhalten, über die euer Träger Bescheid weiß. Anschließend muss der Träger einen Vergabevermerk erstellen, also den Prozess dokumentieren und begründen, warum ihr euch für welches Angebot entschieden habt.
Hebt Kassenbons, Quittungen und Rechnungen immer auf und gebt sie eurem Träger. Der Träger muss diese Belege aufbewahren. Sie sind wichtig, um eure Projektausgaben nachzuweisen.
-
Ihr dürft etwas selber bauen – allerdings nur das, was ihr wirklich weitestgehend selbst machen könnt. Ihr dürft z. B. streichen, einen Garten anlegen, Möbel aus Palettenholz bauen oder euch Beton liefern lassen, um den neuen Basketballkorb in der Erde zu verankern. Wenn ihr dafür Unterstützung braucht, könnt ihr Erwachsene bitten, euch dabei zu helfen. Ihr dürft also Honorare und Aufwandsentschädigungen zahlen oder kleinere Aufträge vergeben.
Was nicht geht: Ihr beauftragt eine Firma, die euch beispielsweise ein Klettergerüst liefert und durch Fachpersonal montieren und verankern lässt. Denn da schaut ihr nur zu. Uns ist wichtig, dass ihr eure Idee selbst umsetzen könnt. Wenn ihr euch unsicher seid, meldet euch bei der finanztechnischen Beratung und schildert euer Vorhaben. Den Kontakt findet ihr hier.
-
Reine Freizeitfahrten sind nicht möglich, das Ziel der Beteiligung junger Menschen muss im Mittelpunkt stehen. Wenn Ausgaben für Reisen ins Ausland beantragt werden, muss erkennbar sein, weshalb diese zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind. Es erfolgt eine Überprüfung zur Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit. Reisen in das außereuropäische Ausland sind grundsätzlich ausgeschlossen.
-
Ja, eure Eltern können euch unterstützen. Wichtig ist, dass eure Projektgruppe das Projekt selbst durchführt.
-
Das Projekt muss spätestens zum 31.12.2024 beendet sein.