Was müssen wir noch beachten, wenn wir Gegenstände kaufen oder Verträge eingehen?
Ihr und euer Träger müssen die sogenannten Vergabegrenzen einhalten, das heißt, wenn ihr Gegenstände für über 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) anschafft, müsst ihr zusammen mit dem Träger mindestens 3 Angebote zum Vergleich einholen. Bei Vergaben über 25.000 Euro sind zusätzliche Regelungen einzuhalten, über die euer Träger Bescheid weiß. Anschließend muss der Träger einen Vergabevermerk erstellen, also diesen Prozess dokumentieren und begründen, warum ihr euch für welches Angebot entschieden habt.