FAQ für Kinder und Jugendliche

Was müssen wir noch beachten, wenn wir Gegenstände kaufen oder Verträge eingehen? 

Ihr und euer Träger müssen die sogenannten Vergabegrenzen einhalten. Das heißt, wenn ihr Gegenstände anschafft oder Aufträge erteilt, deren Wert über 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) liegt, müsst ihr zusammen mit dem Träger mindestens drei Angebote zum Vergleich einholen. Bei Aufträgen über 25.000 Euro sind zusätzliche Regelungen einzuhalten, über die euer Träger Bescheid weiß. Anschließend muss der Träger einen Vergabevermerk erstellen, also den Prozess dokumentieren und begründen, warum ihr euch für welches Angebot entschieden habt.  

Hebt Kassenbons, Quittungen und Rechnungen immer auf und gebt sie eurem Träger. Der Träger muss diese Belege aufbewahren. Sie sind wichtig, um eure Projektausgaben nachzuweisen. 

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