Ab wann kann ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nach der verpflichtenden Beratung durch eine:n Berater:in für junge Menschen der DKJS gestellt werden. In der Beratung erhaltet ihr eine ID, die ihr für die Antragstellung braucht. Die Anträge werden nach dem Datum ihres Eingangs geprüft und bei Vorliegen einer ausreichenden Antragsqualität bewilligt. Die Antragsphase startet am 22. Februar 2024. Pro Bundesland stehen bestimmte Kontingente zur Verfügung. Das heißt, dass förderfähige Anträge in der Reihenfolge des Posteingangs bewilligt werden, bis das jeweilige Kontingent ausgeschöpft ist.