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Ein Antrag kann nach der verpflichtenden Beratung durch eine:n Berater:in für junge Menschen der DKJS gestellt werden. In der Beratung erhaltet ihr eine ID, die ihr für die Antragstellung braucht. Die Anträge werden nach dem Datum ihres Eingangs geprüft und bei Vorliegen einer ausreichenden Antragsqualität bewilligt. Die Antragsphase startet am 22. Februar 2024. Pro Bundesland stehen bestimmte Kontingente zur Verfügung. Das heißt, dass förderfähige Anträge in der Reihenfolge des Posteingangs bewilligt werden, bis das jeweilige Kontingent ausgeschöpft ist.
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Nein. Um einen Antrag im Zukunftspaket stellen zu können, braucht ihr einen antragsberechtigten Träger, der das für euch macht. Wenn ihr eine Idee habt, aber noch keinen Träger, meldet euch bei unserer Beratung. Wir unterstützen euch dabei, einen Träger zu finden.
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Die Antragstellung durch einen Träger ist ausschließlich über eine Projektdatenbank (ProDaBa) möglich. Hierfür muss sich der Träger zunächst registrieren bzw. sich für das Programm freischalten lassen. Anschließend kann er euren Antrag in das Formular übertragen und den Antrag ganz offiziell einreichen. Falls ihr noch mehr Hinweise dazu haben möchtet, schaut in die FAQs für Träger oder wendet euch an die Servicestelle Das Zukunftspaket (info@zukunftspaket.org). Ausführliche Informationen zur Antragstellung erhalten die Träger in den FAQ für Träger.
Eine Handlungsanleitung für das Ausfüllen des Antrags wird mit Beginn des Antragsverfahrens auf unserer Materialseite zur Verfügung gestellt. In der Handlungsanleitung sind darüber hinaus die Kontaktdaten der Servicestelle für die Beratung zum Antragsverfahren enthalten.
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Eine Antragstellung ist möglich, bis die zur Verfügung gestellten Fördermittel ausgeschöpft sind, spätestens jedoch bis Ende Herbst 2024 (online sowie ausgedruckt und unterschrieben, Posteingang bei der gsub mbH). Die Projekte müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.