Start der zweiten Antragsphase im Zukunftspaket

15.04.2024

Kinder und Jugendliche in einem Skatepark sitzen im Kreis auf dem Boden

© Shutterstock/Rawpixel.com

Am 15. April 2024 startet die zweite Antragsphase im Zukunftspaket. Ab diesem Zeitpunkt können alle noch verfügbaren Fördermittel von allen jungen Menschen aus allen Bundesländern beantragt werden. Die Antragstellung ist fortlaufend über das Jahr hinweg möglich, bis die Mittel ausgeschöpft sind. In der ersten Antragsphase (vom 22. Februar bis 14. April 2024) war für jedes Bundesland ist ein bestimmter Anteil an Fördermitteln reserviert, um eine gute bundesweite Verteilung der Projekte im Zukunftspaket sicherzuzustellen.  

Projekte, die in der ersten Antragsphase aufgrund ausgeschöpfter Länderkontingente abgelehnt wurden, können ihre Anträge ab dem 15. April 2024 erneut einreichen. Eine erneute Beratung und das Einholen einer neuen Identifikationsnummer ist in diesem Fall nicht erforderlich. 

Wenn ein Antrag aus inhaltlichen Gründen abgelehnt wurde, kann er erneut gestellt werden. Junge Menschen müssen sich hierfür erneut zur Beratung anmelden und erhalten eine neue Identifikationsnummer für ihr Projekt.

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