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Wir bereiten den Boden, auf dem neue Ideen wachsen können

01.05.2023

Ein Junge und eine Erwachsene bearbeiten Erde, um etwas einzuplanzen

© Shutterstock/perfectlab

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und wird von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI umgesetzt. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) verantwortet. Das Zukunftspaket lädt Kinder und Jugendliche ein, sich mit ihren Ideen in unsere Gesellschaft einzubringen. Der Anspruch liegt darin, dass Ideen von Jugendlichen gefördert werden. Die Anträge, um die Ideen zu realisieren, werden z. B. von Trägern der Jugendhilfe oder von Kommunen gestellt. 

Über Das Zukunftspaket werden auch Kommunen gefördert, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote in den Themenfeldern Bewegung, Gesundheit und Kultur planen und umsetzen wollen. Bis zum 31. Januar 2023 hatten sie Zeit, einen lokalen Zukunftsplan aufzustellen und als Antrag einzureichen. Hier geht es zur interaktiven Landkarte mit Projekten und Zukunftsplänen bundesweit, die sukzessive weiter befüllt wird.


Ansprechpartner für Kommunen und freie Träger, die Vorhaben im Auftrag von Kommunen umsetzen, ist die Stiftung SPI. Welche Rolle spielt die Stiftung SPI im Zukunftspaket? Welche Bedeutung haben Kommunen mit Blick auf Kinder- und Jugendbeteiligung? Und vor welchen Herausforderungen stehen sie? Das erfahren Sie in unserem Interview mit Christoph Schwamborn, der in der Stiftung SPI verantwortlich für den Geschäftsbereich Strategien sozialer Integration ist.

1. Was genau ist die Rolle der Stiftung SPI im Zukunftspaket und welche Aufgaben sind damit verbunden?

Die Stiftung SPI setzt gemeinsam mit der gsub das Feld 2 im Zukunftspaket um, das sich ausschließlich an Kommunen richtet. Die gsub mbH ist dabei als beliehener Zuwendungsgeber für die finanztechnisch-zuwendungsrechtlichen, die Stiftung SPI für die fachlich-inhaltliche Programmumsetzung zuständig.

Grundsätzlich sieht sich die Stiftung SPI als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Praxis. In diesem Verständnis beraten wir die Akteurinnen und Akteure des Zukunftspakets und begleiten Prozesse mit inhaltlich-fachlicher Kompetenz. 

Um Programmideen – hier die Stärkung und nachhaltige Verankerung von Beteiligungschancen von Kindern und Jugendlichen – effektiv in praktisches Handeln umsetzen zu können, begleitet die Stiftung SPI die umsetzenden Kommunen in telefonischen Beratungsgesprächen sowie digital, per E-Mail oder bei Vor-Ort-Besuchen. Um die Entwicklungsprozesse und die Zielerreichung des Zukunftspakets programmweit aufzuzeigen, baut die Stiftung SPI ein programmbegleitendes Monitoring auf, das die konkreten Angebote für Kinder und Jugendliche vor Ort abbildet. Dabei nutzen wir die Kommunen auch als Wissensquelle, um die Einblicke aus der Praxis – also qualitative Daten – mit dem Monitoring – also mit quantitativen Daten – zu verknüpfen und auszuwerten. 

Mit diesem Ansatz entwickeln die für die Programmbegleitung des Zukunftspakets zuständigen Mitarbeitenden der Stiftung SPI eine hohe Fachlichkeit und ein professionelles Verständnis des Bundesprogramms. In Bezug auf die Schnittstellen-Funktion, in der sich die Stiftung SPI sieht, können wir einerseits den umsetzenden Kommunen Chancen und Möglichkeiten innerhalb des gesetzten Rahmens des Zukunftspakets eröffnen und andererseits dem programmverantwortlichen Fachreferat im Bundesfamilienministerium den programmkonformen Einsatz von Fördermitteln zusichern. Wir haben den Anspruch, Wissen zu teilen, fortzuschreiben und zu vermitteln. Dabei ist uns der effektive Transfer von Programmergebnissen und guter Praxis wichtig. Wir bereiten den Boden, auf dem neue Ideen wachsen können.

2. Welche Bedeutung kommt Kommunen zu mit Blick auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und welche Herausforderungen stellen sich den Kommunen dabei?

Den Kommunen ist bei der Beteiligung von jungen Menschen schon vom Gesetz her eine zentrale Rolle zugedacht. Das Achte Sozialgesetzbuch legt mit dem Paragraf 8 (1) klar fest, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen sind. Kommunen bringen also bereits von Rechts wegen das Paradigmas einer Kinder- und Jugendbeteiligung mit. Das Feld 2 des Zukunftspakets bietet mit dem Konzept der lokalen Zukunftspläne sowie den Zukunftsausschüssen eine hervorragende Möglichkeit, die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche von Kindern und Jugendlichen durch ein strukturelles Beteiligungsangebot auf kommunaler Ebene zu institutionalisieren. So wird jungen Menschen durch ihre Mitarbeit im lokalen Zukunftsausschuss ein Angebot gemacht, selbst Teil einer integrierten Stadtentwicklung zu werden. 

Kinder und Jugendliche werden im Feld 2 nicht nur ermutigt, sich mit Einzelangeboten einzubringen, sondern von Beginn an sind sie in sie betreffende Planungen ihres Lebensumfeldes eingebunden: Für ihren „Kiez“, ihr „Dorf“ oder ihren „Stadtteil“ haben junge Menschen einen lokalen Zukunftsplan erstellt, Handlungsschwerpunkte festgelegt und selbst Ziele für ihren Sozialraum bzw. ihr Wohnumfeld gesteckt. Ein mehrheitlich aus Kindern und Jugendlichen zusammengesetzter Zukunftsausschuss entscheidet darüber, welche Angebote umgesetzt werden sollen, damit die gemeinsam vereinbarten Zielsetzungen am besten erreicht werden können. Auch die einzelnen Angebote sollen bzw. müssen selbst von Kindern und Jugendlichen entwickelt, dem Zukunftsausschuss präsentiert und bei positivem Votum eigenverantwortlich umgesetzt werden.

Diese aufwändigen Prozesse müssen selbstverständlich eng begleitet und durchgängig moderiert werden. Diese Aufgabe ist aus unserer Sicht am besten bei den Kommunen bzw. bei von ihnen beauftragten Organisationen aufgehoben. Den Kindern und Jugendlichen muss ein „Kümmerer“ vor Ort zur Seite stehen – das kann z. B. jemand aus der (mobilen) Jugendhilfe oder ein:e Quartiersmanager:in gut übernehmen. Für diese Aufgaben werden den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Das Zukunftspaket ist zunächst auf ein Jahr begrenzt, sodass sich schon jetzt die Frage der Nachhaltigkeit stellt. Auch dieses Thema ist aus unserer Sicht bei den Kommunen gut aufgehoben: Die durch Das Zukunftspaket eingebrachten partizipativen Impulse können die kommunalen Bemühungen um den Aufbau bzw. die Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung entscheidend voranbringen und drohen nicht so schnell zu verpuffen. 

3. Welche Veränderungen erwarten Sie nach der Umsetzung des Zukunftspakets?

Wie schon angedeutet, erwarten wir im Feld 2 entweder eine Neubelebung vorhandener kommunaler Beteiligungsgremien wie Jugendparlamente, oder Kinderstadträte – oder sogar, dass wir den Startschuss für den Aufbau von erstmalig institutionalisierter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Kommunen geben können. Mit den Instrumenten des Sozialraumbezugs, dem lokalen Zukunftsplan und dem Zukunftsausschuss ermöglicht das Feld 2 des Zukunftspakets sowohl den Kindern und Jugendlichen als auch den für die kommunale Jugendförderung zuständigen Stellen, sich auszuprobieren und Kinder- und Jugendförderung und Sozialraumplanung als neuen Beteiligungsansatz zu verbinden. Junge Menschen fühlen sich ernst genommen und machen die Erfahrung, Verantwortung für sich und andere, für ihr Lebensumfeld und sogar für ihre Stadt zu übernehmen. Wenn Kommunen die Sicht von Kindern und Jugendlichen nicht nur aufgreifen, sondern „sie machen lassen“ und die partizipative Projektumsetzung  begleiten, lernen sie, dass junge Menschen selbst am besten wissen, was sie brauchen. Das kann flächendeckend einen wichtigen Impuls für mehr Kinder- und Jugendbeteiligung in Kommunen geben. Und natürlich wäre es schön, wenn den Kommunen für diese Erfahrungen noch ein längerer Zeithorizont durch eine Programmverlängerung gegeben wird.

 

Wir bedanken uns für das Gespräch.

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