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Zielgruppen des Zukunftspakets sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 26 Jahren – also auch Kleinstkinder unter 3 Jahren und junge Erwachsene.
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Es können mehrere Projekte beantragt werden. Pro Projekt und Projektgruppe ist aber ein eigener Antrag notwendig. Ein einzelnes Projekt kann jedoch auch aus mehreren Maßnahmen bzw. Aktivitäten bestehen, die in einem Projekt zusammengefasst werden – sofern dies inhaltlich nachvollziehbar ist und das gesamte Projekt von derselben Projektgruppe umgesetzt wird. Wir behalten uns während der Antragsbewertung vor, die Anzahl möglicher Projektanträge pro Träger ggf. zu begrenzen.
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Für eine positive Förderentscheidung sind folgende Inhalte maßgeblich:
- Die Projektentwicklung und -umsetzung liegt bei einer Gruppe von mindestens drei Kindern und Jugendlichen.
- Das Projekt reagiert auf einen Bedarf, den Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt identifiziert haben, und stößt Veränderungen an.
- Das Projekt ist sozialraumorientiert.
- Dem Projekt liegt eine ausreichend nachvollziehbare und plausible Konzeption zugrunde.
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Ja. Im Antragsformular werden der Sitz des Trägers und der Durchführungsort separat erfasst.
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Ja. Es sollte dann am besten der Landkreis den Antrag stellen, sofern (auch) die öffentliche Jugendhilfe auf Kreisebene angesiedelt ist.
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Ja, die Projektumsetzung durch eine Projektgruppe von mindestens drei Kindern oder Jugendlichen muss aber sichergestellt sein. Der Kern der Projektgruppe – bestehend aus denselben mindestens drei jungen Menschen – sollte nach Möglichkeit nicht wechseln.
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Im Bundesprogramm existiert keine Vorlage für eine Teilnehmendenliste, da das Führen von Teilnehmendenlisten nicht verpflichtend ist. Für die Projekt- und auch Ausgabendokumentation bietet sich jedoch grundsätzlich das Führen von Teilnehmendenlisten an. Entsprechende Dokumente können Sie gern eigenverantwortlich erstellen.
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Nicht benötigte Fördermittel müssen unverzüglich zurückgezahlt werden, um Zinsforderungen zu vermeiden.