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Nein, hierfür gibt es bewusst keinen abschließenden Katalog. Kinder und Jugendliche sollen möglichst frei und ihren Bedarfen entsprechend Projekte im Bereich Bewegung, Kultur und Gesundheit auf den Weg bringen können. Förderfähig sind grundsätzlich die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Personal- und Sachausgaben. Die Förderung rein investiver Projekte wie Neubau-, Erweiterungs-, Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen ist jedoch ausgeschlossen.
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Ja. Grundsätzlich sind für die Umsetzung erforderlichen Ausgaben für Personal, Honorare und/oder sonstige Leistungsvergaben förderfähig.