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Antragsberechtigt sind Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Das heißt zum Beispiel Vereine, die gemeinnützig sind oder Schulen in Form des Schulträgers.
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Träger, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten oder getreten sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Um Fördermittel zu erhalten, benötigt ihr einen Träger, der für euch den Förderantrag stellt. Unsere Berater:innen unterstützen euch gegebenenfalls bei der Suche nach einem passenden Träger. Der Träger achtet darauf, dass die Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden. Die inhaltliche Ausarbeitung des Projektes liegt in den Händen der jungen Menschen, die die Projektidee einbringen.
Im besten Fall findet sich ein Träger, der selbst von einer Jugendgruppe geleitet wird (z. B. ein junger Verein oder ein selbstverwaltetes Jugendhaus).
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Ja, es gibt eine einheitliche Verwaltungspauschale in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
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Mit der Verwaltungskostenpauschale kann der Träger Büro- und Verwaltungsausgaben bezahlen. Das sind zum Beispiel Dinge wie Telefonkosten, Porto, Büromaterial oder anteilige Raumkosten.