Was wird gefördert?
Im Feld 1b werden Einzelprojekte gefördert, die von juristischen Personen bzw. Trägern der freien Jugendhilfe (siehe formale Voraussetzungen) unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden.
Mit den Projekten darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Sie müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Die ausführlichen Hinweise zum Förderantrag finden Sie hier.
In Abgrenzung dazu werden im Feld 1a Projekte gefördert, die Kinder und Jugendliche auf Grundlage eigener Ideen selbst inhaltlich ausarbeiten und umsetzen. Um Fördermittel zu erhalten, kooperieren sie mit einer juristischen Person bzw. einem Träger der freien Jugendhilfe, die bzw. der den Förderantrag für sie stellt und darauf achtet, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden.