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Im Feld 1b werden Einzelprojekte gefördert, die von juristischen Personen bzw. Trägern der freien Jugendhilfe (siehe formale Voraussetzungen) unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden.
Mit den Projekten darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Sie müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Die ausführlichen Hinweise zum Förderantrag finden Sie hier.
In Abgrenzung dazu werden im Feld 1a Projekte gefördert, die Kinder und Jugendliche auf Grundlage eigener Ideen selbst inhaltlich ausarbeiten und umsetzen. Um Fördermittel zu erhalten, kooperieren sie mit einer juristischen Person bzw. einem Träger der freien Jugendhilfe, die bzw. der den Förderantrag für sie stellt und darauf achtet, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden.
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Ja, es können nur außerunterrichtliche Projekte gefördert werden.
Geförderte Projekte können aber in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Schulunterricht ist nicht förderfähig. Förderfähige Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht strikt abgegrenzt werden. Die verwendeten Begriffe (z. B. „außerunterrichtlich“, „Curriculum“, „Stundentafel“) sind landesrechtlich unterschiedlich definiert.
Für durch das Zukunftspaket geförderte Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:
Das Projekt ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn folgende Kriterien sämtlich erfüllt sind:
- Das Projekt ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts noch Bestandteil des (vom jeweiligen Land) finanzierten Ganztagsschulbetriebs. Die Durchführung eines Projektes am Vor- oder Nachmittag ist zulässig (Freistellung vom Unterricht), solange der zugunsten des Projektes versäumte Unterricht an anderer Stelle nachgearbeitet wird.
- Projektinhalte sind nicht im Kerncurriculum bzw. Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben.
- Die Teilnahme an dem Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.
Träger des Projektes kann der Schulträger selbst, der Träger des Ganztags oder auch ein außerschulischer Träger sein.
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Nein. Das Projekt muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.