Wer ist antragsberechtigt?
Die vierte und letzte Antragsphase im Zukunftspaket ist abgeschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Antragsberechtigt waren Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland: z. B. eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Dazu zählen grundsätzlich u. a. Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Träger in der Ganztagsbetreuung, Sport- oder Kulturvereine, Fördervereine und Träger von Kitas und Schulen, gemeinnützige Einrichtungen wie die Lebenshilfe, freie Schulen und Kirchen.