Wie ist das Vergabeverfahren für Honorarkräfte?
Aufträge mit einem Auftragswert von bis zu 1.000 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) dürfen direkt vergeben werden. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsatz, dass zwischen den beauftragten Unternehmen gewechselt werden soll. Bei einem Auftragswert von über 1.000 Euro netto sind grundsätzlich mindestens drei schriftliche Vergleichsangebote einzuholen (sogenannte Verhandlungsvergabe). Das Ergebnis ist stets im Vergabevermerk aktenkundig zu machen. Vergaben von über 25.000 Euro netto müssen öffentlich ausgeschrieben werden.