Sind Raummieten förderfähig?
(Anteilige) Mieten für Räumlichkeiten, die der direkten Projektumsetzung dienen, sind grundsätzlich förderfähig. Dazu zählen z. B. Raummieten für Veranstaltungen (z. B. Workshop, Tagesveranstaltung in externen Räumlichkeiten) oder freie Plätze für Festivals. Mieten für Büro- und Verwaltungsräume sowie Verkehrsflächen des umsetzenden Trägers inklusive deren Reinigung sind hingegen bereits mit der Verwaltungspauschale abgegolten.