Was passiert mit über die Fördermittel angeschafften Gegenständen nach dem Projektende?
Die mit Hilfe der Förderung erworbenen Gegenstände mit einem Anschaffungswert von über 800 € (netto) bleiben für die Gesamtdauer des Projektes an den Förderzweck gebunden. Sie sind sorgfältig zu behandeln. Zum Ablauf der zeitlichen Bindung wird entschieden, ob Sie über die Gegenstände frei verfügen dürfen, die für den Zuwendungszweck nicht mehr benötigten Gegenstände dem BMFSFJ zu übereignen oder zu einem vom BMFSFJ dann festzulegenden Mindesterlös zu veräußern sind. Über angeschaffte Gegenstände (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von 800 € (netto) können Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes frei verfügen.