Welche Ausgaben sind bei Freizeiten oder Reisen förderfähig?
Reine Freizeitfahrten sind nicht möglich. Bitte beachten Sie das Ziel der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Konzeption Ihrer Freizeitfahrt.
Reisen in das außereuropäische Ausland sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle einer Freizeit oder Reise im Inland oder europäischen Ausland sind grundsätzlich Ausgaben für Übernachtung, An- und Abreise (nach Bundesreisekostengesetz), Verpflegung sowie weitere projektbezogene Personal- und Sachausgaben förderfähig. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung zur Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit.