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Antragsberechtigt ist die die Schule vertretende juristische Person, demnach der Schulträger.
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Wenn sie ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, ja.
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Nein. Klassenfahrten können nicht gefördert werden, da diese gängige schulische Veranstaltungen sind.
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Nein. Projekt- oder Wandertage können nicht gefördert werden, da diese gängige schulische Veranstaltungen sind. Sollten Sie jedoch ein Projekt planen, das im Rahmen von Projekt- oder Wandertagen stattfindet, können Sie dieses beantragen. Wichtig ist, dass dieses Projekt nicht das reguläre Angebot eines Projekt-/Wandertages ersetzt, sondern als ergänzendes Angebot stattfindet. Bitte beachten Sie auch, dass ein Projekt nicht im Unterricht stattfinden oder diesen ersetzen darf.
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Die Projekte dürfen in Räumen einer Schule stattfinden, aber nicht im Rahmen des Unterrichts. Wenn die Schule außerhalb des Unterrichts Räume zur Verfügung stellt, können dort ebenfalls Projekte stattfinden.
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AGs, die außerhalb des Regelunterrichts stattfinden, gehören zum außerunterrichtlichen Bereich.
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Wenn die Schulplanung bzw. die Rhythmisierung der Bildungsangebote auch außerunterrichtliche Angebote am Vormittag zulassen, dann ist eine Umsetzung auch am Vormittag möglich. Hier sind die Absprache und die gemeinsame Konzepterstellung mit der Schule wichtig und sollten nachgewiesen werden.