-
Kinder und Jugendliche sind in einer Risikolage, wenn eines der folgenden Merkmale auf sie zutrifft:
- Kein Elternteil ist erwerbstätig.
- Beide Elternteile sind gering qualifiziert (weniger als ISCED-3).
- Das Haushaltseinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze.
- Sie sind in staatlicher Obhut aufgewachsen oder darin befindlich.
- Sie weisen diagnostizierte Beeinträchtigungen ihrer physischen oder psychischen Gesundheit auf, die sie längerfristig in Alltag, Schule, Ausbildung oder Arbeit einschränken.
- Es besteht staatlich dokumentierter sozialpädagogischer Interventionsbedarf.
-
Wir bewerten anhand Ihrer Angaben bei der Beantragung. Es geht darum, dass Sie als Träger die Lage Ihrer Zielgruppe einschätzen. Wir fordern keine Nachweise für die Risikolagen. Unser Anliegen ist es, mit dem Zukunftspaket möglichst viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Risikolagen zu erreichen.
-
Alle postalisch fristgerecht eingereichten Förderanträge werden durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit dem Ziel, die inhaltlich besten Anträge auszuwählen, bewertet. Wichtige Kriterien hierbei sind, dass die Vorhaben Kindern und Jugendlichen einen möglichst hohen Grad an Beteiligung ermöglichen und im Antrag deutlich wird, welchen Entscheidungs- und Mitbestimmungsspielraum Kinder und Jugendliche im Rahmen des Projektes haben. Zum anderen ist das Ziel des Programms, insbesondere die Projekte zu fördern, die Kinder und/oder Jugendliche in Risikolagen erreichen. Darüber hinaus ist selbstverständlich relevant, ob das ganze Vorhaben realistisch geplant und gut nachvollziehbar beschrieben ist.