FAQ für Träger

Wann kann die Arbeit am Projekt beginnen?

Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie mit Ihrem Projekt starten. Das bedeutet, dass rechtliche Verpflichtungen für das Projekt erst eingegangen werden dürfen, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt worden ist. Bereits im Vorfeld abgeschlossene Verträge, die sich auf die Ausführung des Projektvorhabens beziehen, sind nicht erlaubt. Grundsätzlich ist damit der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gemeint (z. B. Mietvertrag, Honorarvertrag, Auftragserteilungen, Werbung, Einkäufe etc.). Sämtliche Aktivitäten, die lediglich die Planung des Projektes betreffen, sind dagegen vor Bewilligung erlaubt, können aber nicht monetär geltend gemacht werden. 

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