-
Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal ProDaBa. Zusätzlich ist dieser Antrag in rechtsverbindlicher Form fristgerecht postalisch an die gsub mbH zu übermitteln. Ein formloser Antrag ist nicht möglich. Ebenso ist der Zugang für eine elektronische Übermittlung per E-Mail oder Fax ausdrücklich nicht eröffnet.
-
Anträge können ab dem 01.02.2023 in festen Antragszeiträumen (siehe „Gibt es Antragsfristen?“) gestellt werden. Bitte beachten Sie zur Erstellung unsere Handlungsanleitung zum Antragsverfahren (PDF-Dokument).
-
Wer erstmalig über ProDaBa einen Förderantrag stellen möchte, muss sich vorab registrieren. Dies ist über diesen Link möglich.
Eine Handlungsanleitung zur Registrierung von Trägern (PDF-Dokument) ist auf unserer Materialseite verfügbar. Im Zuge der erstmaligen Registrierung müssen Angaben zur Organisation (Vertreter:innen/Ansprechpersonen, ggf. Dokument-Upload zur Verifizierung der Rechtsform und Bankverbindung) gemacht werden. Anschließend prüft die gsub mbH die gemachten Angaben und versendet bei erfolgreicher Überprüfung einen Link zur Passwortvergabe.
-
Der Träger – also die juristische Person, die das Projekt durchführt – hat den Antrag zu stellen.
-
Anträge für das Feld 1b (Trägerprojekte) können vom 01.02.2023 bis zum 01.10.2023 in festgelegten Zeiträumen gestellt werden:
- 01.02.2023 bis 22.02.2023 (Fördervolumen: 7 Mio. Euro)
- 20.03.2023 bis 03.04.2023 (Fördervolumen: 3 Mio. Euro)
- 08.05.2023 bis 26.05.2023 (Fördervolumen: 1 Mio. Euro)
Die Enddaten der jeweiligen Zeiträume gelten für den postalischen Eingang der aus ProDaBa auszudruckenden und rechtsverbindlich unterzeichneten Anträge bei der gsub mbH. Außerhalb dieser Posteingangsfristen eingehende Anträge können generell nicht für eine Förderung berücksichtigt werden.
Die Projekte müssen spätestens zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
-
Es ist ausschließlich der postalische Eingang des aus ProDaBa auszudruckenden Antrags entscheidend. Der in ProDaBa gestellte unterschriebene Antrag muss also spätestens am letzten Tag des jeweiligen Antragszeitraums sowohl im Web-Portal ProDaBa übermittelt als auch postalisch bei der gsub mbH (Servicestelle „Das Zukunftspaket“, c/o gsub mbH, Kronenstraße 6, 10117 Berlin) eingegangen sein. Für den zweiten Antragszeitraum ist dies der 03.04.2023 und für den dritten Antragszeitraum der 26.05.2023.
-
Die Prüfung eines Antrages beginnt erst nach Ende des jeweiligen Antragszeitraums und nimmt mindestens vier Wochen in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt nicht vor dem Zugang eines Zuwendungsbescheides starten darf.
-
Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie mit Ihrem Projekt starten. Das bedeutet, dass rechtliche Verpflichtungen für das Projekt erst eingegangen werden dürfen, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt worden ist. Bereits im Vorfeld abgeschlossene Verträge, die sich auf die Ausführung des Projektvorhabens beziehen, sind nicht erlaubt. Grundsätzlich ist damit der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gemeint (z. B. Mietvertrag, Honorarvertrag, Auftragserteilungen, Werbung, Einkäufe etc.). Sämtliche Aktivitäten, die lediglich die Planung des Projektes betreffen, sind dagegen vor Bewilligung erlaubt, können aber nicht monetär geltend gemacht werden.
-
Erste allgemeine Informationen gibt es unter folgender kostenloser Hotline: 0800 664 77 66. Gerne vereinbaren wir ein anschließendes Beratungsgespräch.
Bei technischen Fragen zur Antragstellung im Web-Portal ProDaBa wenden Sie sich bitte an prodaba-support@gsub.de bzw. 030 544 533 731.
Für formal-finanztechnische Fragen zur Antragstellung steht Ihnen die Servicestelle „Das Zukunftspaket“ unter 030 284 09 200 zur Verfügung.
Den Support und die Servicestelle erreichen Sie zu folgenden Servicezeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 9 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
Bei inhaltlichen Fragen sowie Fragen zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen im Feld 1b steht Ihnen ein Antragsberatungsteam außerdem mit folgenden Formaten zur Verfügung:
- Videosprechstunden: In unseren Videosprechstunden informieren wir Sie in einer Runde mit bis zu 20 Trägern zu den Zielen des Programms, den Förderbedingungen und der Antragstellung. Gerne gehen wir auf Ihre individuellen Fragen zu Ihrem Projekt ein. Eine Anmeldung ist hier möglich.
- Individuelle Beratung: Wenn Sie ein Projekt planen und intensiven Beratungsbedarf zum inhaltlichen Konzept oder zu Ihrem Finanzplan haben, der nicht im Rahmen einer unserer Videosprechstunden besprochen werden kann, bieten wir individuelle halbstündige Beratungstermine an. Die Anmeldung hierfür ist hier möglich.
-
Der Träger versichert, dass er für die beantragten Projekte keine weitere Förderung aus Bundesmitteln beantragt hat oder beantragen wird oder bereits bewilligt bekommen hat. Falls eine Einbringung zusätzlicher privater, kommunaler und/oder Landesmittel geplant ist, sind diese Mittel vom Träger im Finanzierungsplan darzustellen. Der Träger versichert weiterhin, dass er die Förderung nicht für bereits geplante und auf andere Weise ausfinanzierte Projekte des Trägers (z. B. durch finanzielle Beiträge der Teilnehmenden) einsetzen wird. Vielmehr erklärt er, dass die beantragten Projekte zusätzliche Projekte des Trägers in dem Sinne sind, dass sie ohne die Finanzierung aus dem Zukunftspaket nicht durchgeführt werden könnten. Die Durchführung des Projektes ergibt sich aus einem Mehrbedarf, um Kinder und Jugendliche für mehr Beteiligung zu befähigen. Der Träger wird diesen Mehrbedarf auf seiner Website bzw. in der öffentlichen Darstellung in geeigneter Weise deutlich hervorheben und die aus dem Zukunftspaket geförderten Projekte von seinen sonstigen Projekten abgrenzen.
-
Die Einbringung weiterer Fördermittel des Bundes in das Zukunftspaket ist ausgeschlossen. Landesmittel und/oder kommunale bzw. private Mittel können grundsätzlich mit in die Finanzierung einfließen. Werden mehr finanzielle Mittel als die Maximalförderung von 100.000 Euro benötigt, ist es möglich, Eigen- oder Drittmittel einzubringen. Eine Bestätigung des Drittmittelgebers muss bei Antragstellung vorliegen. Weiterhin ist es möglich, einen Eigenanteil mit im Antrag zu notieren.
-
Ja, ein Träger darf mehrere Anträge stellen. Pro Projekt ist ein Antrag zu stellen.
Ein Träger kann grundsätzlich auch Anträge in Feld 1a und 1b stellen, aber nicht für das gleiche Projekt. -
Wenn die Kleinprojekte sinnvoll zu einem Thema bzw. zu einem Projekt zusammengefasst werden können, ist das grundsätzlich möglich. Das muss aber jeweils im vorliegenden Einzelfall bewertet werden.
-
Träger, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten oder getreten sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
-
Die beantragten Projekte sollen auch für junge Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zugänglich, erreichbar und nutzbar sein; insofern ist zu beachten, dass die Projekte möglichst barrierefrei umgesetzt werden.
-
Das Programm richtet sich an alle aktuell in Deutschland lebenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Dazu zählen auch in Deutschland lebende junge Geflüchtete. Es gibt kein Mindestalter der Teilnehmenden.
-
Falls sich maßgebliche Änderungen ergeben und sich das Verhältnis zwischen den bewilligten Ausgaben verschiebt, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich über info@zukunftspaket.org mit. Die Fördermittelberater:innen bewerten dann gemeinsam mit Ihnen, ob Änderungen der ergangenen Bewilligung erforderlich sind.
-
Von den Prüfer:innen wird unter grundsätzlicher Hinzuziehung des Antragstellenden bewertet, ob auch bei Streichung nicht förderfähiger Ausgaben das Projekt noch sinnvoll umgesetzt werden kann oder ob sich dadurch eine Realisierung des Projekts ausschließt.
-
Wenn Sie im Laufe des Projektes feststellen, dass das Projekt nicht wie geplant durchgeführt werden kann oder sogar vorzeitig abgebrochen wird, informieren Sie bitte umgehend die gsub mbH unter info@zukunftspaket.org.