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Die vierte und letzte Antragsphase im Zukunftspaket ist abgeschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
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Anträge konnten vom 01.02.2023 bis zum 15.09.2023 in festen Antragszeiträumen (siehe „Gibt es Antragsfristen?“) gestellt werden. Seit dem 15.09.2023 ist keine Antragstellung mehr möglich.
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Der Träger – also die juristische Person, die das Projekt durchführt – hat den Antrag zu stellen.
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Anträge konnten vom 01.02.2023 bis zum 15.09.2023 in festen Antragszeiträumen gestellt werden. Seit dem 15.09.2023 ist keine Antragstellung mehr möglich.
Anträge für das Feld 1b (Trägerprojekte) konnten vom 01.02.2023 bis zum 15.09.2023 in festgelegten Zeiträumen gestellt werden.
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Es war ausschließlich der postalische Eingang des aus ProDaBa auszudruckenden Antrags entscheidend. Der in ProDaBa gestellte unterschriebene Antrag musste also spätestens am letzten Tag des jeweiligen Antragszeitraums sowohl im Web-Portal ProDaBa übermittelt als auch postalisch bei der gsub mbH (Servicestelle „Das Zukunftspaket“, c/o gsub mbH, Kronenstraße 6, 10117 Berlin) eingegangen sein. Für den vierten Antragszeitraum war dies der 15.09.2023.
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Die Prüfung eines Antrages beginnt erst nach Ende des jeweiligen Antragszeitraums und nimmt mindestens zwei Wochen in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt nicht vor dem Zugang eines Zuwendungsbescheides starten darf.
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Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie mit Ihrem Projekt starten. Das bedeutet, dass rechtliche Verpflichtungen für das Projekt erst eingegangen werden dürfen, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt worden ist. Bereits im Vorfeld abgeschlossene Verträge, die sich auf die Ausführung des Projektvorhabens beziehen, sind nicht erlaubt. Grundsätzlich ist damit der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gemeint (z. B. Mietvertrag, Honorarvertrag, Auftragserteilungen, Werbung, Einkäufe etc.). Sämtliche Aktivitäten, die lediglich die Planung des Projektes betreffen, sind dagegen vor Bewilligung erlaubt, können aber nicht monetär geltend gemacht werden.
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Bei technischen Fragen zum Web-Portal ProDaBa wenden Sie sich bitte an: prodaba-support@gsub.de oder 030 544 533 731.
Bei Fragen zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an die gsub mbH, die unter der Servicenummer 030 284 09 200 oder per E-Mail (info@zukunftspaket.org) zu erreichen ist.
Den ProDaBa-Support und die Servicestelle der gsub mbH für förderrechtliche Anliegen erreichen Sie zu folgenden Servicezeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 9 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
Bei inhaltlichen Anliegen zu bereits laufenden Projekten im Feld 1b können Sie sich über das Kontaktformular auf der Website melden.
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Der Träger versichert, dass er für die beantragten Projekte keine weitere Förderung aus Bundesmitteln beantragt hat oder beantragen wird oder bereits bewilligt bekommen hat. Falls eine Einbringung zusätzlicher privater, kommunaler und/oder Landesmittel geplant ist, sind diese Mittel vom Träger im Finanzierungsplan darzustellen. Der Träger versichert weiterhin, dass er die Förderung nicht für bereits geplante und auf andere Weise ausfinanzierte Projekte des Trägers (z. B. durch finanzielle Beiträge der Teilnehmenden) einsetzen wird. Vielmehr erklärt er, dass die beantragten Projekte zusätzliche Projekte des Trägers in dem Sinne sind, dass sie ohne die Finanzierung aus dem Zukunftspaket nicht durchgeführt werden könnten. Die Durchführung des Projektes ergibt sich aus einem Mehrbedarf, um Kinder und Jugendliche für mehr Beteiligung zu befähigen. Der Träger wird diesen Mehrbedarf auf seiner Website bzw. in der öffentlichen Darstellung in geeigneter Weise deutlich hervorheben und die aus dem Zukunftspaket geförderten Projekte von seinen sonstigen Projekten abgrenzen.
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Die Einbringung weiterer Fördermittel des Bundes in das Zukunftspaket ist ausgeschlossen. Landesmittel und/oder kommunale bzw. private Mittel können grundsätzlich mit in die Finanzierung einfließen. Werden mehr finanzielle Mittel als die Maximalförderung von 100.000 Euro benötigt, ist es möglich, Eigen- oder Drittmittel einzubringen. Eine Bestätigung des Drittmittelgebers muss bei Antragstellung vorliegen. Weiterhin ist es möglich, einen Eigenanteil mit im Antrag zu notieren.
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Träger, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten oder getreten sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Die beantragten Projekte sollen auch für junge Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zugänglich, erreichbar und nutzbar sein; insofern ist zu beachten, dass die Projekte möglichst barrierefrei umgesetzt werden.
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Das Programm richtet sich an alle aktuell in Deutschland lebenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Dazu zählen auch in Deutschland lebende junge Geflüchtete. Es gibt kein Mindestalter der Teilnehmenden.
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Falls sich maßgebliche Änderungen ergeben und sich das Verhältnis zwischen den bewilligten Ausgaben verschiebt, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich über info@zukunftspaket.org mit. Die Fördermittelberater:innen bewerten dann gemeinsam mit Ihnen, ob Änderungen der ergangenen Bewilligung erforderlich sind.
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Von den Prüfer:innen wird unter grundsätzlicher Hinzuziehung des Antragstellenden bewertet, ob auch bei Streichung nicht förderfähiger Ausgaben das Projekt noch sinnvoll umgesetzt werden kann oder ob sich dadurch eine Realisierung des Projektes ausschließt.
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Wenn Sie im Laufe des Projektes feststellen, dass das Projekt nicht wie geplant durchgeführt werden kann oder sogar vorzeitig abgebrochen wird, informieren Sie bitte umgehend die gsub mbH unter info@zukunftspaket.org.