Können wir eine Verwaltungspauschale abrechnen?
Ja, es wird einheitlich eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Mit der Verwaltungspauschale sind folgende Ausgaben abgegolten:
- Ausgaben der übergeordneten Leitung, Steuerung und Kontrolle durch Abteilungs-, Bereichs- und Geschäftsleitungen, Geschäftsführer:innen oder Vorstandsmitglieder
- Ausgaben für Aufgaben der Buchhaltung und Personalabteilung
- Ausgaben für Kommunikation per Telefon, E-Mail, Internet, Briefkorrespondenz und Porto
- Ausgaben für Büro- und IT-Ausstattung der Organisation inklusive Wartung
- Ausgaben für Büromaterial sowie sonstiges Verbrauchsmaterial
- Arbeitgeberkosten aus Berufsgenossenschaftsbeiträgen und Personalkostenumlagen
- Mieten für Büro- und Verwaltungsräume sowie Verkehrsflächen inklusive Reinigung
- Versicherungen