FAQ für Träger

Können wir eine Verwaltungspauschale abrechnen?

Ja, es wird einheitlich eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.  

Mit der Verwaltungspauschale sind folgende Ausgaben abgegolten: 

  • Ausgaben der übergeordneten Leitung, Steuerung und Kontrolle durch Abteilungs-, Bereichs- und Geschäftsleitungen, Geschäftsführer:innen oder Vorstandsmitglieder 
  • Ausgaben für Aufgaben der Buchhaltung und Personalabteilung 
  • Ausgaben für Kommunikation per Telefon, E-Mail, Internet, Briefkorrespondenz und Porto 
  • Ausgaben für Büro- und IT-Ausstattung der Organisation inklusive Wartung 
  • Ausgaben für Büromaterial sowie sonstiges Verbrauchsmaterial 
  • Arbeitgeberkosten aus Berufsgenossenschaftsbeiträgen und Personalkostenumlagen 
  • Mieten für Büro- und Verwaltungsräume sowie Verkehrsflächen inklusive Reinigung 
  • Versicherungen 

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