Bei der Planung von beispielsweise Presseartikeln oder Flyern: Durch wen werden die Inhalte vor der Veröffentlichung/Nutzung geprüft? Wer ist bei der Servicestelle diesbezüglich zuständig?
Bitte senden Sie Presseartikel oder Flyer vor Veröffentlichung zur Freigabe an info@zukunftspaket.org. Beachten Sie bitte auch die „Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen“. Generell muss auf jedem ÖA-Artikel das Programmlogo sowie das Förderwording oder die Förderlogoleiste abgebildet sein. Auf kleinen Werbeartikeln wie Stifte, USB-Sticks, etc. reicht es aus, das Programmlogo aufzudrucken..