Warum wird das "Windhundprinzip" angewendet?
Das Antragsverfahren nach dem Windhundprinzip ist als pragmatische Lösung gewählt worden, um einen schnellen Programmstart bereits zu Anfang 2023 gewährleisten zu können. Mit einem zügigen Programmstart, den nur das Windhundverfahren sicherstellen kann, wird den teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Programmlaufzeit zu nutzen, um positive Wirkungen für die Zielgruppe zu entfalten. Bevorzugt werden die Jugendämter, die in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gut aufgestellt sind, auf Befragungen oder Studien bezogen auf Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zurückgreifen können und über gute Umsetzungsstrukturen (z. B. Kinder- und Jugendbüros) verfügen. Dies korreliert nicht unbedingt mit der Größe einer Kommune bzw. eines Jugendamts.