Wie leiten sich die Länderkontingente her?
Es sind jeweils Länderkontingente und in Summe ein Gesamtkontingent vorgegeben. Um eine regionale Verteilung über das gesamte Bundesgebiet sicherzustellen, werden die Anträge (zunächst) in der Reihe ihres Eingangs nur innerhalb der Bundesländer bewilligt (für jedes Bundesland ist zunächst ein Kontingent „reserviert“). Die Bewilligung erfolgt bis zur Ausschöpfung des Länderkontingents. Die jeweiligen Förderbudgets der Länder errechnen sich aus den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der im Bundesland gemeldeten Personen unter 18 Jahren (mit Stand vom 31.12.2021). Die absolute Anzahl der Förderkontingente der Länder steht in Abhängigkeit zu den beantragten Mitteln und ist daher nicht von vorneherein festgelegt. Ist ein Länderkontingent erschöpft, werden zunächst keine Anträge mehr aus dem entsprechenden Bundesland geprüft und bewilligt. Diese Anträge kommen auf eine Warteliste. Falls die Kontingente von Ländern nicht ausgeschöpft werden sollten, erfolgt die Freigabe der Kontingente für interessierte Träger aus anderen Bundesländern (Warteliste). Nach Ende des Antragsverfahrens (31.01.2023) werden die Kontingente aufgelöst und Antragstellende aus anderen Bundesländern können „nachrücken“.