Wie erfolgt die Bewertung der Anträge?
Die Bewertung der Anträge erfolgt nach dem „Windhundprinzip“ unter Einbeziehung externer unabhängiger Fachgutachter:innen nach dem Vier-Augen-Prinzip. „Windhund-Verfahren“ bedeutet: Die Anträge werden nach dem Datum ihres Eingangs geprüft und bewilligt, sofern die fachliche und zuwendungsrechtliche Förderfähigkeit vorliegt. Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, stoppt das Antragsverfahren und es können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden.