Bis wann müssen wir das beantragte Geld, also die Fördermittel, ausgeben?
Nach der Bewilligung eures Antrags kann euer Träger die Fördermittel über die ProDaBa anfordern. Wenn das Geld beim Träger eingegangen ist, muss es innerhalb von sechs Wochen ausgegeben werden. Geld, das nicht ausgegeben wurde, muss sofort zurückgezahlt werden. Es ist daher besser, wenn der Träger die Fördermittel nach Bedarf in mehreren Etappen anfordert.