Erhält der Träger eine Verwaltungspauschale?
Ja, es gibt eine einheitliche Verwaltungspauschale in Höhe von 7% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese wird automatisch berechnet und braucht nicht extra in den Antrag eingetragen zu werden.
Ja, es gibt eine einheitliche Verwaltungspauschale in Höhe von 7% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese wird automatisch berechnet und braucht nicht extra in den Antrag eingetragen zu werden.